Reparaturgeschäftsbedingungen

Reparaturausführung:
Durch Unterzeichnung des Reparaturauftrages erteilen Sie der Firma RKC München GmbH
Den verbindlichen Auftrag zur Reparatur Ihres umseitig bezeichneten Gerätes.
Die Bedingungen dieses Reparaturauftrages werden im folgenden geregelt.

Kostenvoranschläge:
Auf Ihren Wunsch erstellen wir vor Durchführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag (KVA).In diesem Fall führen wir die Reparatur erst nach gesonderter Einverständniserklärung Ihrerseits mit dem KVA durch. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie uns eine Kostengrenze vorgegeben haben und die Reparaturkosten diese nicht überschreitet.Kostenvoranschläge, auch dann, wenn sie erstellt werden, weil eine gesetzte Reparaturkostengrenze überschritten wird, sind grundsätzlich kostenpflichtig. Kostenvoranschläge sowie deren Inhalt werden nach den aktuellen Servicepreisen in schriftlicher Form erstellt. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt worden ist und auf Wunsch in schriftlicher Form zu bestätigen. Die Kosten hierfür werden pauschal abgerechnet. Die Durchschnittspreise pro Gerät entnehmen Sie bitte der gültigen Preisliste, die in den Geschäftsräumen aushängt. Stellt sich ohne KVA nach Beginn der Reparatur heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, werden die Arbeiten unterbrochen und wir teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit. Sie können sich dann frei entscheiden, ob die Reparatur fortgesetzt werden soll. Gleiches gilt, wenn sich während der Reparatur Mängel zeigen, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturumfang hinausgehen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die geschätzten Mehrkosten und teilen uns bitte mit, welches weitere Vorgehen Sie wünschen. Auch im Falle der Nichtbeendigung der Reparatur wegen zu hohen Reparaturaufwandes müssen wir leider wegen der geleisteten Arbeiten eine Überprüfungsgebühr erheben. Sie entnehmen diese bitte unserem Preisaushang. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Kostenvoranschlag den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.

Auftrags-/ und Versandabwicklung:
Bei kostenpflichtiger Reparatur gehen Verpackungs- und Versandkosten zu Lasten des Kunden. Erfolgen die Reparaturarbeiten am Aufstellungsort, müssen wir Sie bitten, die Reparatur so vorzubereiten, dass der Zugriff auf das Gerät und eine fachgerechte Reparatur, gegebenenfalls eine Abholung, jederzeit möglich ist. Wenn wir Ihnen auf Befragen für eine Reparatur am Aufstellungsort neben dem Tag der
Reparatur auch einen Zeitpunkt benennen, so geschieht dies unverbindlich, da die Einteilung immer nur ungefähr vorgenommen werden kann und sich wegen der Besonderheiten des Außendienstes und der Schwierigkeiten der Vorausbestimmungen von Reparatur und Wegezeit ändern kann. Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, soweit Garantieleistungen
erbracht werden und die Garantieerklärung den Kunden von diesen Lasten freistellt. Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden in der RKC-Service-Stelle auf diesen über. Bei Versand oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der Deutschen Post AG übergeben worden ist oder das Betriebsgelände
von RKC anderweitig verlassen hat. Alle unsere Sendungen sind bis zum Empfänger gegen die üblichen Risiken versichert.

Preisstellung und Zahlung:
Unsere Abrechnungen erfolgen jeweils nach Arbeitswerten. Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von 6 Minuten. In jedem Auftrag rechnen wir zwei Arbeitswerte für Auftragsvorbereitung ein. Die Anfahrtskosten setzen sich aus anteiliger Wegezeit und einer Kraftfahrzeugpauschale zusammen, welche jeweils eine Gesamtpauschale ergeben. Diese entnehmen Sie bitte aus unserer Preisliste oder unserem Preisaushang. Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen wir Sie bitten, Reparaturen sofort bei Abholung bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Sollte dies nicht der Fall sein, können wir Ihnen Ihr Gerät leider nicht aushändigen. RKC steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von RKC gelangt sind.

Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 6 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand
nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderung zum Verkaufswert zu veräußern. Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des eingesandten Gerätes 6 Monate nach Fertigstellung. Für eingesandtes Zubehör wie Taschen, Kaffeebohnen, Wasserfilter, Milchaufschäumer, Trester, Tropfschalen übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von RKC oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Geräte, die als Garantiefälle RKC übergeben worden sind, an denen aber Leistungen oder Teilleistungen zu erbringen sind, die nicht unter die Garantie fallen und/oder
bei denen die Voraussetzungen für die Garantieleistungen nicht vorliegen (abgelaufene Garantiefrist, kein Nachweis der Garantie und so weiter) werden wie folgt behandelt: Bevor irgendwelche Serviceleistungen erbracht werden, wird der Kunde schriftlich begründet benachrichtigt,
warum keine Garantieleistungen möglich sind. Der Kunde hat dann die Wahl, entweder einen Serviceauftrag ohne den Garantievorteil zu den Bedingungen dieses Vertrages zu erteilen oder das Gerät unrepariert zurückzuerhalten (soweit auch Garantieleistungen zu erbringen sind, werden allein diese ausgeführt). Jura-Reparaturen werden nach deren Geschäftsbedingungen (Pauschalen) repariert.

Reparaturgewährleistung:
Wir leisten für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mängelfreiheit der Ersatzteile 6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen, als der bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Bei einem Gewährleistungsanspruch werden Mängel unentgeltlich
am betroffenen Gerät nachtgebessert, wenn und soweit sie von RKC zu vertreten sind. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Wartung, normalen Verschleiß an Verschleißteilen wie Heizung, Mahlwerk, Pumpe, Brüheinheit, Wassertank, Trester oder vergleichbaren, dem natürlichen Verschleiß bei der Benutzung unterliegenden Teilen erforderlich werden.
RKC gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung von Serviceleistungen für den gleichen Zeitraum. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde RKC Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen RKC oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
RKC haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte oder Vergleichbares. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von RKC oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass wir zur leichteren Bearbeitung die notwendigen auftragsbezogenen Daten elektronisch speichern werden.